24h-Assistenz

Leistungsbeschreibung

1. Ziel des 24-Stunden-Dienstes

 

Der 24-Stunden-Dienst für Menschen mit Behinderung bietet eine umfassende Betreuung und Pflege, die rund um die Uhr auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betreuten Person zugeschnitten ist. Ziel ist es, eine größtmögliche Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten oder zu fördern. Gleichzeitig wird eine intensive Unterstützung in allen Lebensbereichen bereitgestellt, um den Alltag zu meistern und eine selbstbestimmte Lebensführung in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

 

2. Zielgruppe

 

  • Personen: Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen, die dauerhaft oder zeitweise auf intensive Betreuung und Unterstützung angewiesen sind.
  • Pflege- und Unterstützungsbedarf: Alle Pflegegrade gemäß Pflegeversicherung, sowie Menschen ohne Pflegegrad, die einen umfassenden Assistenzbedarf haben.

 

3. Betreuungsumfang

 

Der 24-Stunden-Dienst umfasst individuelle Assistenzleistungen, Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Alle Maßnahmen sind auf die Bedürfnisse der betreuten Person abgestimmt und werden von qualifiziertem Personal durchgeführt.

 

4. Leistungsinhalte

 

a. Individuelle Assistenz und Unterstützung

 

  • Persönliche Assistenz: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme und Mobilität.
  • Begleitung im Alltag: Assistenz bei Freizeitaktivitäten, Hobbies, Besuchen bei Freunden oder Familie, sowie bei kulturellen Veranstaltungen und Ausflügen.
  • Assistenz bei Kommunikation: Unterstützung bei der Verständigung (z. B. bei Menschen mit Sprachstörungen), z. B. durch Nutzung von Kommunikationshilfen wie Gebärdensprache oder technischen Hilfsmitteln.
  • Individuelle Freizeitgestaltung: Planen und Durchführen von Freizeitangeboten, die den Interessen und Bedürfnissen der betreuten Person entsprechen.

 

b. Grundpflege

 

  • Körperpflege: Hilfe oder Übernahme bei der täglichen Hygiene (Waschen, Duschen, Zähneputzen, Rasieren).
  • An- und Auskleiden: Assistenz bei der Auswahl und dem Anziehen von Kleidung, angepasst an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Person.
  • Nahrungsaufnahme: Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, auch bei spezieller Diätkost.
  • Inkontinenzversorgung: Unterstützung bei der Nutzung von Inkontinenzmaterial und bei Toilettengängen, inklusive der nötigen Hygiene.

 

c. Mobilität und Förderung der Selbstständigkeit

 

  • Mobilitätshilfe: Unterstützung bei der Fortbewegung im Haushalt und außerhalb, z. B. mit Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln, sowie Transfers (z. B. vom Bett in den Rollstuhl).
  • Förderung der Selbstständigkeit: Unterstützung bei der Nutzung von Hilfsmitteln, sowie gezielte Förderung der Fähigkeiten zur Selbstständigkeit im Alltag, soweit dies möglich ist.
  • Begleitung zu Arztterminen und Therapien: Organisation und Begleitung bei Arztbesuchen, Therapien oder anderen wichtigen Terminen.

 

d. Nachtwache und Rufbereitschaft

 

  • Nachtbetreuung: Überwachung der betreuten Person während der Nacht, bei Bedarf Unterstützung bei
  • Toilettengängen, Umlagerung im Bett oder medizinischen Notwendigkeiten.
  • Rufbereitschaft: Ständige Anwesenheit oder Erreichbarkeit für den Fall von Notfällen oder plötzlichem Unterstützungsbedarf.

 

e. Hauswirtschaftliche Versorgung

 

  • Haushaltsführung: Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, Pflege der Wäsche und Erledigung von Einkäufen.
  • Mahlzeitenzubereitung: Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten nach individuellen Wünschen und diätetischen Anforderungen.
  • Wohnraumgestaltung: Anpassung des Wohnumfelds an die Bedürfnisse der betreuten Person, z. B. durch Organisation von barrierefreien Einrichtungen oder Pflegehilfsmitteln.

 

f. Soziale und gesellschaftliche Teilhabe

 

  • Förderung der sozialen Teilhabe: Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft, z. B. durch die Teilnahme an sozialen Aktivitäten, Gruppenangeboten oder der Nutzung von Assistenzangeboten zur Eingliederung.
  • Kontaktpflege: Unterstützung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, z. B. Besuche von Freunden oder Angehörigen.
  • Assistenz im Beruf oder der Ausbildung: Unterstützung bei der Teilnahme am Arbeitsleben oder in Bildungsmaßnahmen, z. B. durch Begleitung, Assistenz bei der Kommunikation oder bei spezifischen Arbeitsabläufen.

 

5. Anforderungen an das Personal

 

Die Betreuung im Rahmen des 24-Stunden-Dienstes für Menschen mit Behinderung wird von qualifizierten Assistenzkräften, Betreuungskräften oder Pflegefachkräften durchgeführt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a. Fachliche Qualifikationen

 

  • Ausbildung als Fachkraft in der Behindertenhilfe (Heilerziehungspfleger, Sozialassistent, Pflegefachkraft) oder vergleichbare Qualifikation.
  • Kenntnisse in Erster Hilfe und Notfallmanagement.
  • Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Bereich der individuellen Assistenz.
  • Kenntnisse in der Anwendung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle, Hebehilfen, Kommunikationshilfen).

 

b. Persönliche Kompetenzen

 

  • Einfühlungsvermögen und Geduld im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
  • Kommunikationsfähigkeit, auch in schwierigen oder herausfordernden Situationen.
  • Belastbarkeit und Flexibilität im Schichtdienst, einschließlich der Bereitschaft zu Nacht- und Wochenenddiensten.
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der betreuten Person zu gewährleisten.

 

6. Zusammenarbeit mit Angehörigen und Fachkräften

 

  • Koordination mit Angehörigen: Regelmäßiger Austausch über den Gesundheitszustand, Fortschritte und Bedürfnisse der betreuten Person. Einbeziehung der Angehörigen in die Pflegeplanung, sofern gewünscht.
  • Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten: Abstimmung von Pflegemaßnahmen, regelmäßige Kommunikation über gesundheitliche Entwicklungen und Durchführung ärztlicher Anweisungen (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung).
  • Angehörigenentlastung: Übernahme der Betreuung, um pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen Freiräume zu ermöglichen.

 

7. Besondere Zusatzleistungen

 

  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten und Reisen: Unterstützung bei Urlaubsreisen, Freizeitangeboten oder kulturellen Veranstaltungen.
  • Barrierefreiheit im Wohnumfeld: Beratung und Unterstützung bei der Anpassung des Wohnumfeldes an die individuellen Bedürfnisse, z. B. durch die Organisation von baulichen Maßnahmen oder Hilfsmitteln.
  • Sterbebegleitung: Einfühlsame Unterstützung in der letzten Lebensphase, sowohl für die betreute Person als auch für Angehörige.

 

8. Qualitätsstandards und Sicherheit

 

  • Einhaltung der Pflegestandards: Durchführung der Pflege- und Betreuungsleistungen gemäß den gesetzlichen und pflegerischen Standards.
  • Fortbildung: Regelmäßige Schulung und Weiterbildung des Betreuungspersonals zu spezifischen Themen wie Behinderung, Demenz, Mobilitätshilfen und psychosozialer Betreuung.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Gewährleistung der Sicherheit im Wohnumfeld durch regelmäßige Überprüfung der Hilfsmittel, barrierefreie Gestaltung und Einhaltung von Notfallplänen.

 

Fazit

 

Der 24-Stunden-Dienst für Menschen mit Behinderung stellt eine umfassende, individuelle und liebevolle Betreuung sicher, die eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Durch die enge Zusammenarbeit mit Angehörigen und Fachkräften wird ein ganzheitliches Unterstützungsnetzwerk geschaffen, das die individuellen Bedürfnisse der betreuten Person in den Mittelpunkt stellt und ihr ein würdevolles, möglichst selbstständiges Leben ermöglicht.

 

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