Wir beraten über Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in folgenden Schritten:
Bedarfsermittlung
Antragsstellung
konkrete Ausgestaltung der erwünschten Assistenzleistungen.
Für Menschen mit Behinderung, mit dem Ziel ihnen die Selbstbestimmtheit und eigenständige Bewältigung und Strukturierung ihres Alltags zu ermöglichen.
Dies beinhaltet:
Unsere Bemühungen können sowohl im Rahmen eines Persönlichen Budgets als auch als Sachleistungen erbracht werden.
Individuelle heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfen des SGB IX.
Wir unterstützen Kinder mit Förderbedarf oder mit einer „drohenden“ Behinderung dabei, wieder selbstbestimmt am Kitaalltag teilhaben zu können. Hierfür wird eine Face-to-Face Betreuung in der Kindertageseinrichtung organisiert, die das Kind dabei unterstützt, wieder ein Teil der Gruppe zu werden.
Die Umsetzung kann in der Arbeit in Kleingruppen oder auch in der zeitweisen Begleitung mit dem einzelnen Kind erfolgen.
Inklusion heißt „mittendrin und nicht nur dabei“.
Wir bieten ihnen eine anleitende Unterstützung im Erziehungskontext. Wir beraten sie in allen Bereichen der Eltern-Kind-Beziehung, vor allem in schwierigen Situationen.
Begleitend bieten wir Eltern-Seminare, die dabei unterstützen sollen, den Alltag selbstbewusster und gelassener anzugehen, um mehr Leichtigkeit und Freude wieder in die Familie zu bringen. Die Dozenten des 10-wöchigen Seminars sind vom Jugendschutzbund weitergebildet und zertifiziert.